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"Hartz IV"-Empfänger können einen Anspruch auf Übernahme der vollen Kosten für den hälftigen Basistarif für die private Kranken- und Pflegeversicherung haben.


Sozialgericht Gelsenkirchen, Beschluss vom 02.10.2009, Az. S 31 AS 174/09 ER:


So entschied das Sozialgericht Gelsenkirchen im Wege einer Eilentscheidung. Die Antragstellerin konnte als "Hartz IV"-Empfängerin die monatlichen Kosten für den hälftigen Basistarif für die private Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von 306,16 € nicht mehr bezahlen. Die Antragsgegnerin wollte nur einen Teil dieser Kosten übernehmen. 

 

Das Gericht sieht in der Weigerung der vollen Kostenübernahme eine systemwidrige Belastung der Antragstellerin. Wäre die Antrastellerin freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert gewesen, wäre der Beitrag voll übernommen worden. Ein sachlicher Grund für eine Differenzierung sei nicht ersichtlich, so dass die Antragsgegnerin zur vollen Kostenübernahme verpflichtet wurde.

 

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

 

Diesen Kommentar verfasste Rechtsanwalt Jan-Martin Weßels, Hamburg. (Quelle der Entscheidung: Justizministerium NRW, erhältlich unter http://www.justiz.nrw.de ).