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Bundesweite anwaltliche Vertretung und Beratung bei Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung und Berufsunfähigkeit
Weßels Rechtsanwälte Hamburg | Kiel
Berufsunfähigkeit, Invalidität, Krankheit: Ernste und unangenehme Themen, mit denen man sich nicht gern beschäftigt. Tritt jedoch der gefürchtete "Fall der Fälle" ein, ist anwaltliche Hilfe häufig unverzichtbar.
Wir beraten und vertreten Sie als Rechtsanwälte im Rechtsbereich Versicherungsrecht, Verwaltungs- und Sozialrecht bei Berufsunfähigkeit, Invalidität oder Krankheit an unseren Kanzleistandorten in Hamburg und Kiel sowie bundesweit.
Insbesondere auch im Streitfall mit Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. Ihrem Versorgungsträger vertreten und entlasten wir Sie und unterstützen Sie engagiert bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten finanziellen Ansprüche/ Ihrer Berufsunfähigkeitsrente.
Rechtliche Beratung bedeutet für uns, Ihnen Perspektiven aufzuzeigen und Ihre Zukunft aktiv und verantwortungsvoll mit zu gestalten.
Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!
Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören! Rufen Sie uns doch einfach in Hamburg unter der Rufnummer 040 /41 91 02 48 an oder wahlweise auch in unserer Zweigstelle in Kiel unter der Rufnummer 0431/9 97 65 50.
Leistungsansprüche gegenüber Versicherern durchsetzen
Immer dann, wenn Sie in diesem Bereich Ihr Recht wahren möchten und Ihre Leistungsansprüche aus der Berufsunfähigkeitsversicherung oder der von Ihnen abgeschlossenen Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung gegen den Versicherer oder gegenüber dem Versorgungswerk wegen Berufsunfähigkeit geltend machen möchten, stehen wir Ihnen an den engagiert und kompetent zur Seite.
Anwaltliche Beratung vor Beantragung der Leistung aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung
Wir beraten Sie zu Ihren Rechten nach Möglichkeit bereits vor der Beantragung Ihrer Leistung, damit Sie Ihr Recht und Ihre Pflichten kennen und Ihnen keine Fehler unterlaufen. Dies gilt ganz im Besonderen bei Berufsunfähigkeit in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung oder bei Invalidität in der privaten Unfallversicherung.
Die Erfahrung und unserer Tätigkeit als Rechtsanwälte zeigt aber, dass viele Versicherungsnehmer ihrem Versicherer überhaupt keine aussagekräftigen medizinischen Belege vorlegen. Trotz Berufsunfähigkeit!
Die Betroffenen und Ihre Ärzte wissen diesbezüglich häufig auch nicht, was Ihr Recht ist und worauf es bei Berufsunfähigkeit ankommt. Geschweige denn, haben Sie die individuell abgeschlossenen Bedingungen der Versicherung gelesen oder verstanden oder kennen sich im Versicherungsrecht aus. Jeder Vertrag ist aber anders. Er ist ein Rechtsprodukt und nichts anderes. Das Recht der Berufsunfähigkeitsversicherung ist aber ein sehr spezieller Rechtsbereich.
Als Ihre Anwälte kennen wir aber Ihren Vertrag. Sie müssen Ihre Berufsunfähigkeit oder Invalidität und Ihr Recht nachweisen! Der Versicherer hat verständlicherweise kein großes Interesse, selbst den Nachweis zu führen. Einfache Atteste und Arztberichte ohne konkrete Bezugnahme auf Ihre konkrete Tätigkeit reichen nicht!
Zur Leistungsprüfung bei der Berufsunfähigkeitsversicherung
Für die Leistungsprüfung der Berufsunfähigkeitsversicherung kommt es darauf an, dass Sie Ihren Beruf, Ihre Beschwerden und Krankheiten und deren Auswirkungen auf den Beruf überhaupt einmal ausführlich beschreiben, da dies Grundlage für die medizinische Beurteilung durch Ihren Arzt sein muss, ob bei Ihnen Berufsunfähigkeit vorliegt.
Aus unserer Praxis als Rechtsanwälte wissen wir, dass die Vordrucke der Versicherer häufig nicht ausreichen, um Ihr Leiden und dessen Auswirkungen richtig darstellen zu können. Wir helfen Ihnen hier als erfahrene Rechtsanwälte zum Thema Berufsunfähigkeit!
Beratung VOR Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung oder Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
Zu guter Letzt: Lassen Sie sich bereits von uns als Rechtsanwälte vor Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung oder Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung beraten. Was nützt Ihnen z.B. eine Versicherung, die wegen einer Verletzung der Anzeigepflicht nicht zahlt? Als Rechtsanwälte kennen wir die Fallstricke bei Abschluss einer Versicherung gegen die Absicherung des Risikos der Berufsunfähigkeit.
Es sollte vermieden werden, dass die Versicherung später den abgeschlossenen Vertrag durch Rücktritt, Anfechtung oder Kündigung auflöst. Dies kann geschehen, wenn Gesundheitsprobleme verschwiegen wurden. Die eingezahlten Prämien erhält der Versicherungsnehmer dann nicht zurück, geschweige denn erhält er eine Leistung.
Anwaltliche Vertretung und Beratung rund um die private Unfallversicherung
Insbesondere in der privaten Unfallversicherung sind zudem strenge Fristen zu beachten. Nach Ablauf dieser Fristen wird nur noch in ganz wenigen Ausnahmefällen gezahlt. Auch in der privaten Unfallversicherung sind die Anforderungen an den medizinischen Nachweis hoch.
Die Erfahrung der Anwaltskanzlei Weßels Rechtsanwälte zeigt aber, dass viele Ärzte gar nicht wissen, was Invalidität im Sinne der Bedingungen (AUB) bedeutet. Hier sind Kenntnisse der Rechtsprechung unabdingbar! Wir kennen diese Rechtsprechung als Rechtsanwälte, die im Bereich des Unfallversicherungsrechts im Schwerpunkt tätig sind.
Auch im Streitfall vertreten wir Sie als Ihre Hamburger Rechtsanwälte selbstverständlich außergerichtlich und gerichtlich. Wir stehen Ihnen als Ihre Anwälte zur Seite!
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News: Eröffnung Zweigstelle Kiel
Dies gilt ganz gleich, ob Sie Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen wollen, oder die Berufsunfähigkeitsversicherung Leistungen abgelehnt hat.
Vereinbaren Sie doch einfach einen Termin für eine Erstberatung unter 0431/9 97 65 50.