Rechtliche Vorsorge, Beratung und Vertretung bei Unfall, Krankheit und Berufsunfähigkeit. Nicht mehr, nicht weniger. Rechtsanwalt Jan-Martin Weßels Hamburg – Ihr Anwalt.

Rechtsanwalt Weßels – Ihr Rechtsanwalt rund um die Themen Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Krankenversicherung und Krankentagegeldversicherung

Berufsunfähigkeit, Invalidität, Krankheit: Ernste und unangenehme Themen, mit denen man sich nicht gern beschäftigt. Tritt jedoch der gefürchtete "Fall der Fälle" ein, ist anwaltliche Hilfe häufig unverzichtbar.

Ich berate und vertrete Sie als Rechtsanwalt aus der Hansestadt Hamburg insbesondere im Rechtsbereich Versicherungsrecht und Sozialrecht bei Berufsunfähigkeit, Invalidität oder Krankheit. Also immer dann, wenn Sie Ihre  Leistungsansprüche aus der privaten Unfallversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung, der privaten Krankenversicherung, der gesetzlichen Krankenversicherung, der gesetzlichen Rentenversicherung, der Dread-Disease-Versicherung, der Krankentagegeldversicherung, der Berufunfähigkeitsversicherung oder der von Ihnen abgeschlossenen Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung geltend machen möchten, stehe ich Ihnen als Ihr Anwalt zur Seite.

Ich berate Sie als Rechtsanwalt hier nach Möglichkeit bereits vor der Beantragung Ihrer Leistung, damit Sie Ihre Rechte und Pflichten kennen und Ihnen keine Fehler unterlaufen. Dies gilt ganz im Besonderen bei Berufunfähigkeit in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung oder bei Invalidität in der privaten Unfallversicherung.

Die Erfahrung in meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt zeigt aber, dass viele Versicherungsnehmer oder Versicherte ihrem Versicherer überhaupt keine aussagekräftigen medizinischen Belege vorlegen. Trotz eingetretener Berufsunfähigkeit! Die Betroffenen und Ihre Ärzte wissen diesbezüglich häufig auch nicht, worauf es bei Berufsunfähigkeit ankommt. Geschweige denn, haben Sie die individuell abgeschlossenen Bedingungen der Versicherung gelesen oder verstanden. Jeder Vertrag ist aber anders. Als Ihr Rechtsanwalt kenne ich aber Ihren Vertrag. Sie müssen Ihre Berufsunfähigkeit oder Invalidität nachweisen! Der Versicherer hat verständlicherweise kein großes Interesse, selbst den Nachweis zu führen. Einfache Atteste und Arztberichte ohne konkrete Bezugnahme auf Ihre konkrete Tätigkeit reichen nicht!

Für die Leistungsprüfung bei der Berufunfähigkeitsversicherung kommt es daher zunächst darauf an, dass Sie Ihren Beruf, Ihre Beschwerden und Krankheiten und deren Auswirkungen auf den Beruf überhaupt einmal in aller Ausführlichkeit beschreiben, da dies Grundlage für die medizinische Beurteilung durch Ihren Arzt sein muss, ob bei Ihnen Berufunfähigkeit vorliegt. Aus meiner Praxis als Rechtsanwalt weiß ich, dass die Vordrucke der Versicherer häufig nicht ausreichen, um Ihr Leiden und dessen Auswirkungen richtig darstellen zu können. Ich helfe Ihnen hier als Ihr Rechtsanwalt!

Insbesondere in der privaten Unfallversicherung sind zudem strenge Fristen zu beachten. Nach Ablauf dieser Fristen wird nur noch in ganz wenigen Ausnahmefällen gezahlt. Auch in der privaten Unfallversicherung sind die Anforderungen an den medizinischen Nachweis hoch. Die Erfahrung in meiner Rechtsanwaltskanzlei zeigt aber, dass viele Ärzte gar nicht wissen, was Invalidät im Sinne der Bedingungen (AUB) bedeutet. Hier sind Kenntnisse der Rechtsprechung unabdingbar! Ich kenne diese Rechtsprechung als Rechtsanwalt, der im Bereich des Unfallversicherungsrechts im Schwerpunkt tätig ist.

Auch im Streitfall vertrete ich Sie als Rechtsanwalt selbstverständlich außergerichtlich und gerichtlich. Ich stehe Ihnen als Ihr Anwalt zur Seite!

Zu guter Letzt: Lassen Sie sich bereits von mir als Rechtsanwalt vor Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung oder Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung beraten. Was nützt Ihnen z.B. eine Versicherung, die wegen einer Verletzung der Anzeigepflicht nicht zahlt? Als Rechtsanwalt kenne ich die Fallstricke bei Abschluss einer Versicherung gegen die Absicherung des Risikos der Berufsunfähigkeit.

Es sollte vermieden werden, dass die Versicherung später den abgeschlossenen Vertrag durch Rücktritt, Anfechtung oder Kündigung auflöst. Dies kann etwa dann geschehen, wenn Gesundheitsprobleme verschwiegen wurden. Die eingezahlten Prämien erhält der Versicherungsnehmer dann nicht zurück, geschweige denn erhält er eine Leistung.

Ich freue mich darauf, von Ihnen zu hören! Rufen Sie mich doch einfach unter der Rufnummer 040 /41 91 02 48 in Hamburg an.

Übrigens: Ich bin zwar Rechtsanwalt in Hamburg. Ich biete meine Leistungen als Rechtsanwalt aber bundesweit an, beschränke mich bei der Mandantsannahme damit also keineswegs auf Hamburg. Vielleicht interessiert Sie daher auch dieser link: BU? Mein Besuch bei Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen aus Hamburg
Ihr Rechtsanwalt Jan-Martin Weßels

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Von: Jan-Martin Weßels





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